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Wo wird die ambulante Plfege beantragt
und wer trägt die Kosten?
Nur die wenigsten Betroffenen sind in der Lage, Pflegedienste über einen längeren Zeitraum selbst zu bezahlen. Krankenkassen, Pflegekassen und Sozialämter sind mögliche Kostenträger.

Krankenkassen übernehmen nach ärztlicher Verordnung im Rahmen häuslicher Krankenpflege Leistungen der Grundpflege, Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zur Verkürzung oder Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes oder zur Sicherung der ärztlichen Behandlung.

Pflegekassen bewilligen auf Antrag, nach vorausgehender Begutachtung durch einen Arzt des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), Pflegesachleistungen, das heißt: Hilfen bei der Körperpflege, Mobilität und der Ernährung sowie hauswirtschaftliche Hilfen. Je nach zuerkannter Pflegestufe bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von: € 420,- bei Stufe 1, € 980,- bei Stufe 2, € 1470,- bei Stufe 3, bei einem Härtefall bis zu € 1918,-.

Weitere Leistungen der Pflegekasse sind z.B. Pflege bei Urlaub oder Verhinderung pflegender Angehöriger, Pflegekurse und Pflegehilfsmittel.

Scheiden Krankenkasse und Pflegekasse als Kostenträger aus, oder reicht der Umfang der bewilligten Leistungen nicht aus, besteht die Möglichkeit der Übernahme der Kosten ganz oder ergänzend beim Sozialamt zu beantragen. Die Leistungen des Sozialamtes sind abhängig von der Höhe des jeweiligen Einkommens. Rat und Hillfe erteilt Ihnen der Sozialdienst Ihres Stadtteils.

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